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Lizenzvereinbarungen


Softwarelizenzvertrag für die Kunden der Juconn GmbH

Software-Lizenzvertrag


Diese Lizenzvereinbarung (die "Vereinbarung") ist eine Vereinbarung zwischen dem Kunden der Juconn GmbH (nachfolgend "Sie" oder "Ihr") und der Juconn GmbH, Unterföhring. Die Juconn GmbH („Juconn“) ist Inhaber der Urheberrechte an der Juconn-Plattform und der Juconn Module (zusammen auch „Juconn Software“). Zur Juconn Software gehört auch das Heizungsmonitoring-Programm „Immoconn“.

JEDER SCHRITT ZUR EINRICHTUNG, NUTZUNG ODER INSTALLATION DES PRODUKTS STELLT IHRE ZUSTIMMUNG UND ANNAHME DIESER VEREINBARUNG DAR. DIE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG IST KEINE VORAUSSETZUNG FÜR DIE GÜLTIGKEIT ODER DURCHSETZBARKEIT DIESER VEREINBARUNG, UND KEINE EINHOLUNG EINER SOLCHEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DURCH ODER IM NAMEN VON IHNEN DARF ALS GEGENTEILIGE SCHLUSSFOLGERUNG AUSGELEGT WERDEN. WENN SIE DIESES PRODUKT BESTELLT HABEN, GILT EINE SOLCHE BESTELLUNG ALS ANGEBOT VON IHNEN, DIE ANNAHME IHRES ANGEBOTS DURCH JUCONN IST AUSDRÜCKLICH VON IHRER ZUSTIMMUNG ZU DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABHÄNGIG UNTER AUSSCHLUSS ALLER ANDEREN BEDINGUNGEN. DIESE VEREINBARUNG TRITT AN DIE STELLE ALLER VORHERIGEN VERSIONEN. WENN DIESE BEDINGUNGEN ALS EIN ANGEBOT VON JUCONN BETRACHTET WERDEN, IST IHRE ANNAHME AUSDRÜCKLICH AUF DIE BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG BESCHRÄNKT. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND, MÜSSEN SIE DAS VOM JUCONN GELIEFERTE PRODUKT MIT DER ORIGINAL¬VERPACKUNG UND DEM ZAHLUNGSNACHWEIS AN DEN ORT ZURÜCKSENDEN, AN DEM SIE ES ERHALTEN HABEN, UM EINE VOLLE RÜCKERSTATTUNG ZU ERHALTEN.

1. Definitionen

"Lizenzierte Konfiguration"
bedeutet, soweit zutreffend, wie auf dem Lizenzschlüssel angegeben, die Wahl der Funktionen und die maximale Anzahl von Benutzern, Geräten oder Knoten (ein internes Computergerät mit einer IP-Adresse) auf der vertrauenswürdigen Seite des Netzwerks oder das versucht, die Firewall zu durchqueren, sowie die Anzahl der Kerne oder die angegebene maximale Durchsatzkapazität oder der aus der Master-Installation generierte Code oder andere Hardware- oder Softwarespezifikationen, wie von Ihnen in Ihrer Bestellung oder Anforderung des Lizenzschlüssels angegeben, und auf denen die Lizenzgebühr basiert. Wenn das von Ihnen erworbene Produkt nicht mit einem Lizenzschlüssel geliefert wird, dann entspricht die Lizenzkonfiguration der von Juconn für das Produkt erlaubten Mindestkonfiguration, auf der die Lizenzgebühr basiert.
"Lizenzierter Server" ist der Server oder die Cloud basierte Lösung (definiert durch die Host-ID, die Sie der Juconn beim Erwerb des Lizenzschlüssels mitgeteilt haben), der bzw. die den Betrieb des Produkts in Übereinstimmung mit der Lizenzkonfinguration ermöglicht.
"Lizenzschlüssel" ist der Ihnen von der Juconn zur Verfügung gestellte Code, der dem Betrieb des Produkts auf dem Lizenzserver dient. In Rahmen der Cloud Lösung ist die Lizenz durch die Zugangsdaten der Nutzer geregelt.
"Produkt" bezeichnet die Objektcode-Kopie der Software-Programme, einschließlich der Software von Drittanbietern, die Ihnen in Verbindung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden, sowie allen zugehörigen Handbüchern und sonstigen Dokumentationen, sofern vorhanden, und zusammen mit allen Verbesserungen, Upgrades und Erweiterungen, die Ihnen von der Juconn von Zeit zu Zeit zur Verfügung gestellt werden bzw. in der Cloud der Core Plattform zu Verfügung stehen.
"Verwalteter Dienstanbieter" bedeutet (a) dass Sie die Funktionalität des Produkts gegen eine Gebühr für Unternehmen verwalten, die nicht mit Ihnen verbunden sind (jeweils ein "Dienstleistungskunde"); oder wenn Sie ein Unternehmen sind, das solche verwalteten Dienstleistungen für Standardbenutzer anbietet, die Teil Ihres Unternehmens oder Ihrer verbundenen Unternehmen sind, oder (b) dass Sie in Ihrer Bestellung oder bei der Anforderung des Lizenzschlüssels angegeben haben, dass Sie beabsichtigen, die Produkte im Namen von Dienstleistungskunden zu verwenden, und (c) dass Sie das Paket des verwalteten Dienstanbieters erworben haben, falls zutreffend.
"Standardbenutzer" bedeutet, dass Sie in Ihrer Bestellung oder bei der Anforderung des Lizenzschlüssels angegeben haben, dass Sie beabsichtigen, die Produkte in Ihrem eigenen Namen zu verwenden, oder dass Sie die Produkte von einem Managed Service Provider, Wiederverkäufer, Verkäufer oder einem anderen Zwischenlieferanten bezogen haben.
"Software von Dritten" bedeutet alle Softwareprogramme, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden und im Produkt enthalten sind.
"Drittanbieter von Software" bedeutet die dritte Partei, die das Recht hat, Lizenzen für die Nutzung von Drittanbieter-Software bereitzustellen und zu gewähren.

2. Lizenz und Einschränkungen

(i) Lizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung und der Zahlung der anwendbaren Lizenzgebühren gewährt Juconn Ihnen hiermit eine nicht-exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz; die Lizenz ist befristet auf die vertragsgemäße Laufzeit der Nutzung des Produkts (z.B. Miet- oder Servicevertrag) und endet mit deren Ablauf. Sie ist in jedem Fall nur für den vertragsgemäßen Zweck einsetzbar. Sie haben kein Recht, Quellcode oder Designdokumentation in Bezug auf das Produkt zu erhalten, zu verwenden oder zu prüfen.
(ii) Standard-Benutzerbeschränkungen. Wenn Sie ein Standardbenutzer sind, werden die Produkte ausschließlich zur Nutzung durch Sie lizenziert, um die Richtlinienverwaltung für Ihren eigenen Betrieb bereitzustellen. Soweit zutreffend dürfen Sie das Produkt nur zum Zwecke der Verbindung mit einem ordnungsgemäß lizenzierten Produkt von Juconn vervielfältigen, und zwar in Übereinstimmung mit der Funktionalität, wie sie in der Begleitdokumentation beschrieben ist, für die Sie die entsprechenden Gebühren an Juconn gezahlt haben, und nur innerhalb der festgelegten Grenzen Ihrer Produktlizenz, für die Sie das Produkt erworben und den Benutzern zur Verfügung gestellt haben, entsprechend der beschränkten, maximalen, autorisierten Anzahl von Lizenzierten Einheiten, oder Kopien des Produkts (je nach Fall), die jederzeit verwendet und installiert werden können. Kein Produkt, auch kein Teil davon, darf von oder im Namen einer anderen Partei verwendet, darauf zugegriffen, an eine andere Partei weiterverkauft, vermietet oder verteilt werden.
(iii)   Einschränkungen für Anbieter von verwalteten Diensten. Wenn Sie ein Managed Service Provider sind, werden die Produkte an Sie lizenziert, damit Sie die Funktionalität des Produkts nur für den Betrieb Ihrer Service-Kunden verwalten können. Sie sind für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen und Bedingungen, die in dieser Vereinbarung von Ihren Service-Kunden festgelegt werden, verantwortlich. Kein Produkt, noch irgendein Teil davon, darf von oder im Namen von mehreren Kunden oder einer anderen Partei verwendet, darauf zugegriffen, an diese weiterverkauft, an diese vermietet oder an diese verteilt werden, mit Ausnahme der Verwaltung Ihrer Dienstleistungskunden, die einen gültigen Vertrag über das Produkt mit Ihnen getätigt haben.
(iv)   Allgemeine Einschränkungen. Mit Ausnahme von Kopien, die ausschließlich für Sicherungs- oder Notfallwiederherstellungszwecke oder nach geltendem Recht zwingend erforderlich sind, dürfen Sie das Produkt weder ganz noch teilweise kopieren. Sie müssen den Urheberrechtshinweis und alle anderen Hinweise, die auf dem Originalprodukt erscheinen, auf jeder Sicherungskopie reproduzieren und einfügen. Sie erklären sich damit einverstanden, anderen nicht zu gestatten, das Produkt zu verwenden, und Sie werden das Produkt nicht zum Nutzen Dritter verwenden. Sie erkennen an, dass der Quellcode des Produkts und die zugrundeliegenden Ideen oder Konzepte wertvolles geistiges Eigentum der Juconn sind (und zur zeitweiligen Nutzung vom Juconn überlassen), und Sie verpflichten sich, nicht zu versuchen (oder es anderen zu gestatten), den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen oder Dateiformate oder Programmier- oder Interoperabilitätsschnittstellen der Produkte zu entziffern, rückwärts zu übersetzen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig rückwärts zu entwickeln oder zu rekonstruieren oder zu entdecken, mit welchen Mitteln auch immer. Sie werden keine Methoden entwickeln, die es Unbefugten ermöglichen, das Produkt zu nutzen oder ein anderes Produkt zu entwickeln, das eines der im Produkt enthaltenen Konzepte und Ideen enthält, die nicht unabhängig von Ihnen entwickelt wurden. Sie werden das Produkt nicht modifizieren oder Teile des Produkts in eine andere Software einbauen oder ein abgeleitetes Werk eines Teils des Produkts erstellen (und werden Dritte nicht dazu anweisen). Sie werden keine Urheberrechts- oder andere Eigentumshinweise aus dem Produkt entfernen (und Sie werden Dritte nicht anweisen, dies zu tun). Ihre Nutzung des Produkts kann den Erwerb separater Lizenzen zur Nutzung bestimmter Merkmale, Funktionalitäten, Abläufe oder Fähigkeiten erfordern.
(v)  Spezifische Einschränkungen. Das Produkt wird Ihnen auf der Grundlage der jeweiligen erworbenen Lizenzkonfiguration lizenziert, wie in der Definition der Lizenzkonfiguration in Abschnitt 1 dargelegt. Die Lizenz erlaubt die Nutzung des Produkts nur in Übereinstimmung mit den Produktspezifikationen, wie sie von Ihnen in Ihrer Bestellung oder Ihrem Antrag auf Lizenzschlüssel angegeben wurden und auf denen die Lizenzgebühr basiert bzw. wie die Cloud Umgebung aufgesetzt ist. Es stellt eine Verletzung dieser Lizenzvereinbarung dar, Hardware, Software oder ein System zu erstellen, einzurichten oder zu entwerfen, dass die Anzahl der lizenzierten Einheiten verändert oder die maximale Durchsatzkapazität, die dem Produkt zur Verfügung ge­stellt wird, mit der Absicht oder der daraus resultierenden Wirkung, die Lizenzkon­figuration zu umgehen, überschreitet.
(vi)   Evaluationslizenz. Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Sie das Produkt für eine erste Evaluierungsperiode lizenzieren. Die Lizenz ist nur für den vorgesehenen Evaluierungszeitraum gültig und soll es Ihnen ermöglichen, das Produkt während dieses Zeitraums zu evaluieren. Für den Fall, dass Sie einen längerfristigen Lizenzvertrag mit Juconn abschließen möchten, können Sie vom Juconn einen Lizenzschlüssel anfordern, der Ihnen, sofern er Ihnen zur Verfügung gestellt wird, die Nutzung des Produkts nach einer solchen Testphase erlaubt, jedoch nur unter Einhaltung aller Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrags. Für den Fall, dass Sie sich am Ende eines solchen Testzeitraums entscheiden, kein Lizenzgeschäft mit Juconn abzuschließen, oder für den Fall, dass Juconn Ihnen mitteilt, dass die Gespräche über ein Lizenzgeschäft beendet sind, erlöschen Ihre Rechte aus diesem Vertrag, und Sie sind verpflichtet, unverzüglich das Produkt an Juconn zurück zu geben und alle Kopien des Produkts zu vernichten.
(vii)   Deaktivierter Lizenz-Service. Der Lizenzschlüssel, den Sie vom Juconn erhalten, aktiviert den Lizenzservice, der es Ihnen ermöglicht, die lizenzierte Konfiguration des Produkts zu verwenden. Wenn Ihr Lizenzservice aus irgendeinem Grund deaktiviert wird, kann Juconn Ihnen nach eigenem Ermessen einen weiteren Lizenzschlüssel ausstellen, der es Ihnen ermöglicht, dieses Produkt weiter zu verwenden bzw. zu betreiben.
(viii)   Anpassung für Produkt mit VPN-Funktionalität. Bei einem Produkt mit VPN-Funktionalität ist eine Anpassung zulässig, jedoch unter der Voraussetzung, dass das Produkt zur Kommunikation mit einem VPN-1-Gateway der Juconn verwendet wird, das dem Unternehmen, das das Produkt verwendet, lizenziert ist, und dass die Anpassung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Juconns keine Veränderung der Nutzungsweise der Produkte oder Dienstleistungen enthält.
(ix)   Verletzung der Rechte Dritter. Mit dem Kauf eines Produkts erkennen Sie an, dass Juconn unter Umständen für Sie die möglichen Auswirkungen der identifizierten Programme auf Ihr System ermitteln muss. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Produkt automatisch bestimmte Programme löschen und/oder den Zugriff auf diese Programme einschränken kann und/oder Ihnen die Möglichkeit bietet, bestimmte Programme zu löschen und/oder den Zugriff auf diese Programme einzuschränken. Das Löschen und/oder Einschränken des Zugriffs auf eines dieser Programme kann gegen andere Lizenzvereinbarungen verstoßen, denen Sie wissentlich oder unwissentlich zugestimmt haben. Die Löschung und/oder Beschränkung dieser Programme und die mögliche Verletzung einer Lizenz eines Dritten liegt in Ihrer Verantwortung. Juconn ist nicht in der Lage, zu überprüfen, welchen Vereinbarungen Dritter Sie gegebenenfalls zugestimmt haben.
(x)  Überprüfung des verschlüsselten Datenverkehrs. Bestimmte Produkte und/oder Funktionen dieser Produkte können die Überprüfung des verschlüsselten Datenverkehrs ermöglichen. Es liegt jedoch in Ihrer alleinigen Verantwortung, alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften bei der Definition Ihrer Inspektionsregeln und Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

3.   Wartung und Unterstützung

Juconn ist nicht verpflichtet, Ihnen im Rahmen dieses Vertrags Dienstleistungen (wie z.B. technische Unterstützung, Wartung, Upgrades, Modifikationen oder neue Versionen) anzubieten. Die Erbringung von Dienstleistungen und Updates / Upgrades der Software wird, falls zutreffend, durch getrennte Vereinbarung geregelt. Updates und Upgrades unterliegen diesem Vertrag, sofern Juconn nicht anders angegeben.

4.   Titel und geistiges Eigentum

Alle Rechte, Titel und Interessen an der JUCONN-Plattform liegen Juconn (Juconn GmbH, Unterföhring). Das Produkt ist durch internationale Urheberrechts-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und Patentgesetze geschützt. Die hierin gewährte Lizenz stellt keinen Verkauf des Produkts oder eines Teils oder einer Kopie des Produkts dar.


5.   Laufzeit und Beendigung

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate und ist erstmals kündbar mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Monats, erstmals mit Ablauf des 36. Monats nach Beginn der Laufzeit, durch schriftliche Erklärung einer Partei. Die Kündigung aus wichtigem Grund durch eine Partei bleibt unberührt; diese ist ebenfalls schriftlich zu erklären .Diese Vereinbarung ist bis zu ihrer Beendigung gültig. Juconn kann diese Vereinbarung kündigen, wenn Ihr Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen geheilt wird. Diese Vereinbarung wird sofort und ohne Benachrichtigung durch Juconn beendet, wenn Sie eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarung nicht einhalten. Bei Beendigung dieser Vereinbarung erklären Sie sich damit einverstanden, jegliche Nutzung des Produkts einzustellen und ggf. das Produkt und alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen und zugehörigen Materialien an Juconn zurückzugeben oder zu vernichten und Juconn dies zu bestätigen. Mit Ausnahme der hierin gewährten Lizenz und wie ausdrücklich hierin vorgesehen, bleiben die Bedingungen dieser Vereinbarung über die Beendigung hinaus bestehen.

6.   Schadloshaltung

Juconn hat das Recht, aber nicht die Pflicht, nach eigenem Ermessen jede Klage gegen Sie zu verteidigen oder beizulegen, die sich aus der Behauptung ergibt, dass die von Ihnen gemäß diesem Vertrag erlaubte Nutzung des Produkts gegen ein Patent, Urheberrecht oder andere Eigentumsrechte Dritter verstößt. Sie erklären sich damit einverstanden, Juconn innerhalb von zehn (10) Tagen nach Ihrer Mitteilung über eine solche Behauptung schriftlich zu benachrichtigen und angemessene Unterstützung bei der Verteidigung zu leisten. Juconn hat das alleinige Ermessen und die alleinige Kontrolle über eine solche Verteidigung und alle Verhandlungen für eine Einigung oder einen Kompromiss, es sei denn, Juconn lehnt es ab, sich zu verteidigen oder einen Vergleich abzuschließen; in diesem Fall steht es Ihnen frei, jede mögliche Alternative zu verfolgen.

7.       Gewährleistung

(i)     Juconn erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese im Wesentlichen den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entspre­chen.
(ii)    Sie werden auftretende Mängelunverzüglich mit genauer Beschreibung des Pro­blems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen schriftlich an Juconn mitteilen.
(iii)   Juconn leistet bei von Ihnen nachgewiesenen, wesentlichen Mängeln Nacherfüllung in der Weise, dass Juconn nach seiner Wahl Ihnen eine neue, mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mangel­beseiti­gung kann auch darin bestehen, dass Juconn Ihnen zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen nach Mangelbeseitigung durch Sie selbst (oder in Ihrem Auftrag durch einen Dritten) ist ausgeschlossen. Falls die Nacherfüllung end­gültig fehlschlägt, können Sie die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück­treten bzw. diesen kündigen.Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet Juconn im Rahmen der in Ziffer 10 festgelegten Grenzen. Andere Rechte wegen Mängeln sind mit Ausnahme in diesem Absatz geregelten Rechte ausgeschlossen.
(iv) Mit Ausnahme der Fälle von Arglist verjähren die Ansprüche gemäß den vorherigen Absätzen (i) bis (iii) innerhalb von einem Jahr nach Lieferung.
(v) Erbringt Juconn Leistungen bei der Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann Juconn den Mehraufwand nach Aufwand in Rechnung stellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar ist oder darauf zurückzuführen ist, dass Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen oder die vertragsgegenständlichen Leistungen unsachgemäß nutzen.
(vi) Diese Ziffer 7 gilt nicht für Leistungen, die weder auf die Herbeiführung eines Leistungserfolges gerichtet sind noch in der zeitweiligen Überlassung einer Sache oder eines Rechts bestehen. Jedoch haben Sie auch in diesen Fällen eine nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistung gegenüber Juconn schriftlich zu rügen und Juconn eine Nachfrist einzuräumen, innerhalb derer Juconn Gelegenheit zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Leistung oder dazu, in sonstiger Weise Abhilfe zu schaffen, gegeben wird.

8.   Vorabversionen

(i)  Lizenzerteilung. In Bezug auf jede Vorabversion eines Produkts, einschließlich eines Beta- oder Frühverfügbarkeitsprodukts (alle hierin zusammenfassend als "Beta-Produkt" bezeichnet), die Ihnen Juconn von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt wird, gewährt Juconn Ihnen eine nicht übertragbare und nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Beta-Produkts ausschließlich zu Evaluierungszwecken. Die Lizenz ist darauf ausgelegt, Ihnen erste Betriebserfahrungen mit dem Beta-Produkt zu ermöglichen und Juconn bestimmte Informationen über Ihre Erfahrungen mit der Installation und dem Betrieb des Beta-Produkts zur Verfügung zu stellen. Die Lizenz gilt für einen begrenzten Zeitraum, der von Juconn festgelegt wird, und es können bestimmte andere Einschränkungen gelten. Es kann sein, dass Sie aufgefordert werden, eine separate Vereinbarung bezüglich des Beta-Produkts zu unterzeichnen.
(ii)  Keine Verpflichtungen. Juconn ist nicht verpflichtet, Support, Wartung, Upgrades, Änderungen oder neue Versionen für ein Beta-Produkt bereitzustellen. Aufgrund des experimentellen Charakters des Beta-Produkts wird Ihnen empfohlen, sich aus keinem Grund ausschließlich auf das Beta-Produkt zu verlassen. UNGEACHTET DES VORGENANNTEN IN DIESEM VERTRAG STIMMEN SIE ZU, DASS DAS BETA-PRODUKT UND DIE ZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION "WIE BESEHEN" OHNE GARANTIEN JEGLICHER ART GELIEFERT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF JEGLICHE IMPLIZITE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. JUCONN IST IN KEINEM FALL IHNEN ODER ANDEREN PERSONEN GEGENÜBER HAFTBAR FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN JEGLICHER ART ODER AUSGABEN, DIE IHNEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETA-TEST ENTSTEHEN. IHR EINZIGES UND AUSSCHLIESSLICHES RECHTSMITTEL BESTEHT DARIN, DEN BETATEST UND DIESE LIZENZ DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG AN JUCONN ZU BEENDEN.

9.   Drittsoftware

Software von Dritten. Bestimmte Drittsoftware kann mit dem Produkt zur Verwendung in Verbindung mit dem Produkt zur Verfügung gestellt werden, vorbehaltlich der Lizenzen ihrer jeweiligen Eigentümer. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Drittsoftwareanbieter und für Drittsoftware so, als ob es sich um Juconn bzw. das Produkt handeln würde.

10.   Haftung

Juconn haftet nur:
(i) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die Juconn eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe,
(ii) bei leicht fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, jedoch nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens und begrenzt auf den im Vertrag genannten Betrag (Lizenzgebühr) für ein Vertragsjahr; In diesen Fällen besteht allerdings keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
(iii)   Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schließen Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Juconn ein.
(iv)   Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(v)  Für alle Ansprüche gegen Juconn auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem Sie Kenntnis vom Schaden erlangen. Ohne Rücksicht auf diese Kenntnis verjähren Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln (Ziffer 7 (iv)) bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.
(vi)  Bei einer OnPremise Installation haben Sie angemessene Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen, insbesondere dadurch, dass Sie mindestens einmal täglich Sicherungskopien aller Programme und Daten in maschinenlesbarer Form erstellen. Keine Haftung besteht für den Verlust von Daten oder Programmen, soweit dies bei Beachtung dieser Verpflichtung vermeidbar gewesen wäre. Im Übrigen unterliegt jede Haftung wegen Datenverlust den Beschränkungen dieser Ziffer 10.

11.   Schlussvorschriften

(i) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München. Dies gilt nicht für das Mahnverfahren. Juconn bleibt jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Sitz zu verklagen.
(ii)   Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Sie können Ihre Forderungen – unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB – nicht an Dritte abtreten.
(iii)  Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzliche Bestimmung, welche der vereinbarten Bestimmung am nächsten kommt.
(iv)  Die Parteien sind unabhängige Unternehmen, die auf eigene Rechnung handeln. Unter diesem Vertrag ist keine der Parteien oder ihre Mitarbeiter befugt, anderweitige Zusicherungen im Namen der anderen Partei zu geben oder Verpflichtungen für diese einzugehen. Keine der Parteien übernimmt hierunter einem Endanwender gegenüber Verantwortung für die Qualität der Produkte und Dienstleistungen der anderen Partei.
(v)  Keine der Vertragsparteien ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags vollständig oder teilweise zu übertragen, abzutreten oder Unterlizenzen daran zu erteilen. Sollten sich Ihre Mehrheitsverhältnisse ändern, so haben Sie dies Juconn umgehend mit Unterzeichnung der endgültigen Übernahmeverträge bzw. Veröffentlichung der Übernahme schriftlich anzuzeigen, und Juconn hat das Recht, innerhalb von dreißig Tagen nach der Benachrichtigung der Übertragung zuzustimmen oder den Vertrag zu kündigen.












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